Förderprogramme des Bundesbauministeriums starten wieder

Die KfW nimmt ab dem 20.02.2024 wieder Anträge entgegen

In den folgenden Förderprogrammen nimmt die KfW ab Dienstag, dem 20. Februar 2024, in folgenden Förderprogrammen wieder Anträge entgegen:

  •     Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297),
  •     Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298),
  •     Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299),
  •     Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499),
  •     Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134),
  •     Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B)

Die Programme enthalten Mittel aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Förderung war Ende des Jahres 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden.

Am 20.02.2024 starteten die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen. Anträge können über die Website der KfW gestellt werden.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Vom neuen Stadtquartier bis zur Türschwelle: Die Förderprogramme des Bundesbauministeriums sind wichtig für die Konjunkturentwicklung in unserem Land. Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen. Ab morgen können für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen wieder bei der KfW Anträge gestellt werden.

Bei KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 % liegen und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. Damit kommt Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen. Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde im vergangenen Jahr der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert und insgesamt Investitionen von rund 17,4 Milliarden Euro angestoßen.

Das Programm für Genossenschaftliches Wohnen hat sich zu einem hidden champion entwickelt. Gestartet sind wir mit 6 Millionen Euro in 2022, lagen dann bei neun Millionen Euro in 2023 und statten dieses Programm jetzt mit 15 Millionen Euro in 2024 aus. Mit diesem Programm unterstützen wir Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 - 2,5 %, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %. Damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können, fördern wir mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen" den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Im vergangenen Jahr wurden damit rund 31.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser umgebaut. In diesem Jahr stehen hierfür 150 Millionen Euro bereit, eine Verdoppelung der Summe aus dem letzten Jahr. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet.

Hier zu den ausführlichen Informationen