Übersicht
- „e“ - wie einfach oder experimentell. Nachhaltige Häuser bezahlbar bauen.
- Start von Pilotprojekten zum Gebäudetyp-e
- Vorgangsmappe des Bayerischen Landtags: "Einführung eines Gebäudetyps-e"
- Gebäudetyp-e: Breite Unterstützung innerhalb der Architektenschaft
- Gebäudetyp-e: Äußerst positive Resonanz bei der Fachanhörung am 28.06.2022 im Bayerischen Landtag
- Weitere Veröffentlichungen zum Thema
„e“ - wie einfach oder experimentell. Nachhaltige Häuser bezahlbar bauen.
Die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum sind schwierig. Mit ihrer Initiative „Gebäudetyp-e“ wirbt die Bayerische Architektenkammer für ein zusätzliches Angebot innerhalb der Bayerischen Bauordnung. Dieses richtet sich vor allem an eine fachkundige Bauherrschaft. Dabei tritt der „Gebäudetyp-e“ - "e" wie einfach bzw. experimentell - bewusst nicht anstelle der in der Bayerischen Bauordnung geltenden Gebäudeklassen, sondern ergänzt diese. Fachkundige Bauherren und Planende, erhalten damit die Freiheit, ihr Projekt auf den eigentlichen Kern der Schutzziele der Bayerischen Bauordnung (Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz) zu reduzieren, verzichtet werden kann dagegen auf darüberhinausgehende Normen und Standards.
„Die Einführung des Gebäudetyps-e schlägt eine Schneise in das Dickicht der Normen beim Planen und Bauen. Und das heißt, sich auf das Wesentliche zu reduzieren, suffizient, nachhaltig und qualitätsorientiert zu handeln. Dafür stehen die Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen mit ihrer Innovationskraft und Expertise bereit. Dabei haben sie als gesellschaftliche Aufgabe vor allem auch den Gebäudebestand im Blick, der nicht nur nachhaltig und qualitätvoll weiterentwickelt, sondern auch weiterhin bezahlbar bleiben muss.“, betont Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack. Flankierend zu einer geplanten Änderung der Bayerischen Bauordnung sei es zudem notwendig, auf Bundesebene eine zivilrechtliche Öffnungsklausel zu schaffen, so Haack weiter. Damit könne abweichend von den geltenden anerkannten Regeln der Technik ein „Gebäudetyp-e“ als spezielle Beschaffenheit im Werkvertrag rechtssicher vereinbart werden.
Start von Pilotprojekten zum Gebäudetyp-e
Einfach bauen: Start von Pilotprojekten zum Gebäudetyp-e, die zeigen, dass eine Umsetzung des Gebäudetyp-e schon jetzt möglich ist!
Im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wurde am 15.12.2023 der Startschuss für 19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp-e gegeben, die nun in fast allen Regierungsbezirken Bayerns realisiert werden (Näheres siehe hier).
Vorgangsmappe des Bayerischen Landtags: "Einführung eines Gebäudetyps-e"
Zur Vorgangsmappe
Vorgangsverlauf:
- Antrag 18/26122 vom 25.01.2023
- Beschlussempfehlung mit Bericht 18/27493 des BV vom 31.01.2023
- Beschluss des Plenums 18/27844 vom 07.03.2023
- Plenarprotokoll Nr. 138 vom 07.03.2023
Gebäudetyp-e: Breite Unterstützung innerhalb der Architektenschaft
Auch die Bundeskammerversammlung der Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner unterstützt die Initiative der Bayerischen Architektenkammer für einfaches Bauen „Gebäudetyp-e“ und veröffentlichte am 15.09.2022 eine Erklärung „Rückkehr zu den Grundanforderungen für Planen und Bauen - mehr Spielraum für Innovationen“
Gebäudetyp-e: Äußerst positive Resonanz bei der Fachanhörung am 28.06.2022 im Bayerischen Landtag
Zur Einführung eines „Gebäudetyps-e“ hat der Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr, Sebastian Körber, am 28.06.2022 zu einem öffentlichen Fachgespräch mit Expertinnen und Experten und anschließender Aussprache in den Bayerischen Landtag eingeladen.
Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack stellte gleich zu Beginn die Motivation der Kammer zur Einführung eines „Gebäudetyps-e“ vor: „Die Klimawende muss jetzt schnellstmöglich vorangebracht werden. Weder das Nachjustieren von Normen noch zahlreiche Bausenkungskommissionen haben bisher greifbare Ergebnisse erzielt. Wir sind davon überzeugt, dass die Bayerische Bauordnung für das Gelingen der Klimawende ein wertvolles Instrument darstellt, derzeit jedoch noch zu wenig Gestaltungsspielraum für innovative Denkansätze bietet.“
Sowohl in den weiteren Expertenvorträgen wie auch in der anschließenden Aussprache ging es darum, wie Standards und bürokratische Hürden beim nachhaltigen Bauen reduziert, Gestaltungsmöglichkeiten für Planende und Architekten flexibilisiert werden und ein „Gebäudetyp-e“ angesichts zahlreicher Haftungsfragen in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden könnte. Dabei wurde von allen Fraktionen zum Ausdruck gebracht, dass die Einführung eines „Gebäudetyps-e“ in die Bayerische Bauordnung ein richtiger Weg dafür sein könnte. Nachhaltiges und einfaches Bauen brauche mehr Gestaltungsfreiheit – ein enges Korsett von Normen, überflüssigen Standards und bürokratischen Hürden hindere notwendige Innovationen. Ein einzuführender „Gebäudetyp-e“ schaffe für eine fachkundige Bauherrschaft ein zusätzliches Angebot, eigene Projekte auf den Kern der Schutzziele der Bayerischen Bauordnung zu reduzieren, um bewusst einfach, nachhaltig und rechtssicher zu bauen.
Der Bayerische Landtag hat zur Anhörung einen Bericht veröffentlicht.
Pressemitteilung vom 29.06.2022
Weitere Veröffentlichungen zum Thema
- Der Architektur Podcast:
BDA-Denklabor – #31 – "Der Gebäudetyp-e – einfach besser bauen?"
Julia Mang-Bohn, stellvertretende Vorsitzende des BDA Bayern, diskutiert mit Prof. Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, und Dr. Olrik Vogel, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in München, ob und wie der „Gebäudetyp-e“ das Bauen in Deutschland nicht nur vereinfachen, sondern auch noch schneller, wirtschaftlicher und schöner machen kann. - Einfach bauen! Potenziale im Neubau und Bestand
Veranstaltung der Bundesarchitektenkammer am 18.04.2024
- baunetzwoche #649 vom 04.04.2024:
Gebäudetyp-e: Von der Initiative zur Praxis? - Bezahlbar wohnen und nachhaltig bauen | Gebäudetyp-e
Deutsches Ingenieurblatt, Ausgabe 1-2024 - Gebäudetyp-e und KlimaKulturKompetenz
von Prof. Lydia Haack, erschienen in DABonline 2023-06 - Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer (BAK) vom 07.06.2023:
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder zur Verankerung des neuen Planungsansatzes „Gebäudetyp-e“ im Bauordnungsrecht. - DABonline, 28.11.2022, Gebäudetyp-e: "Wir wollen einen echten Befreiungsschlag wagen", BAK-Präsidentin Andrea Gebhard
- DABonline, Nachwuchs-Kolumne, 28.09.2022, Gebäudetyp-e: Mehr Freiheit für Architekten und Architektinnen?
- DABonline, 27.09.2022, Gebäudetyp-e: einfacher und experimenteller bauen, Architekt Florian Dilg, Leiter BAK-Task Force Gebäudetyp-e
- Bauwelt, 10.08.2022, Gebäudetyp-e - Bayerische Architektenkammer startet Initiative für einfaches Bauen
- DABregional Bayern, 8/2022, Gebäudetyp-e: Volle Unterstützung aus dem Landtag